terms & conditions.
Teilnahmebedingungen Veranstaltungen Franzi Junker mallorca retreats
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen - nachstehend „der Teilnehmer“ genannt - und dem Einzelunternehmen Franzi Junker - nachstehend „Franzi Junker“ genannt – im Buchungsfall zu Stande kommenden Vertrages. Der Begriff „Veranstaltung“ bezeichnet nachfolgend alle geführten Ausflüge, Retreats und sonstige Lehrgänge und Veranstaltungen, welche Franzi Junker für Teilnehmer, die sich auf die ausgeschriebenen Veranstaltungen angemeldet haben, durchführt. Bitte lesen Sie diese Teilnahmebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch.
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1. Abschluss des Vertrages, Vertragsgrundlagen, Vormerkungen
Mit der Buchung (Anmeldung), die ausschließlich mit dem hierzu von Franzi Junker übermittelten Buchungsformular erfolgen kann, bietet der Teilnehmer Franzi Junker den Abschluss des Vertrages über die Teilnahme an der Veranstaltung verbindlich an.
Grundlage dieses Angebotes sind die Ausschreibung der Veranstaltungen durch Franzi Junker, diese Teilnahmebedingungen/ AGB sowie die gesetzlichen Regelungen.
Ortsprospekte, Hotelprospekte und Prospekte anderer Leistungsträger, die nicht von Franzi Junker herausgegeben werden, sind für Franzi Junker und deren Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Teilnehmer zum Gegenstand der Ausschreibung oder zum Inhalt der Leistungspflicht von Franzi Junker gemacht wurden.
Das Buchungsformular kann auf dem Postweg oder per E-Mail an Franzi Junker übermittelt werden. Mündliche und telefonische Buchungen oder Buchungen auf dem elektronischen Weg (E-Mail ohne Nutzung des Anmeldeformulars, Internet) sind nicht möglich.
Der Teilnehmer hat für alle Vertragsverpflichtungen von weiteren Teilnehmern, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung gegenüber Franzi Junker übernommen hat.
Der Vertrag kommt mit dem Zugang der schriftlichen Annahmeerklärung (Teilnahmebestätigung) von Franzi Junker zustande. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt und die Kontingente werden nach dem Prinzip „first come, first serve“ vergeben. Franzi Junker informiert unverzüglich, wenn das Kontingent erreicht ist und eine Anmeldung daher nicht mehr berücksichtigt werden kann.
Eine Voraussetzung für die Duchführung der Veranstaltung ist das Erreichen der in der Reiseausschreibung angegebenen Mindestteilnehmerzahl; diese liegt bei dem Format mallorca retreats „Weibliche Intiuition“ bei 3 Teilnehmern. Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl behält sich Franzi Junker vor, die Durchführung der Veranstaltung abzusagen. Die späteste Frist für eine solche Absage beträgt 7 Tage vor Beginn der Veranstaltung.
Weicht der Inhalt der Annahmeerklärung von Franzi Junker vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von Franzi Junker vor, an das Franzi Junker für die Dauer von zehn Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Teilnehmer innerhalb der Bindungsfrist Franzi Junker die Annahme erklärt.
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2. Verträge mit Unternehmen
Wird der Vertrag über die Teilnahme an der Veranstaltung nicht mit dem/den Teilnehmer/n, sondern mit einem gewerblichen Auftraggeber geschlossen, ist ausschließlich dieser Vertragspartner von Franzi Junker und Zahlungspflichtiger. Dies gilt auch für den Aufwendungsersatz und die Kosten nach Ziff. 3.7. insbesondere also Stornokosten.
Die Teilnehmer haben in diesen Fällen die Stellung eines Berechtigten nach den Grundsätzen des Vertrags zugunsten Dritter. Der gewerbliche Auftraggeber hat in diesen Fällen das Recht, für den Teilnehmer die Veranstaltung zu buchen und zu stornieren.
Rechnungen, auch solche an Unternehmer i.S.d. § 14 BGB, beinhalten keinen Umsatzsteuerausweis, da sämtliche Leistungen der sog. Margenbesteuerung für Reiseleistungen nach § 25 UstG unterliegen.
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3. Zahlungsbedingungen
Bei Anmeldung wird eine Anzahlung von 100% des Teilnahmepreises fällig, welcher nach Erhalt der Rechnung zu bezahlen ist. Zahlungen können per Überweisung auf das angegebene Bankkonto erfolgen.
Eine Nichtleistung der Zahlung hat keine Auswirkung auf die Wirksamkeit des Reisevertrages. Soweit Franzi Junker zur Erbringung der Leistung bereit und in der Lage ist, besteht ohne vollständige Zahlung des Reisepreises jedoch kein Anspruch auf die Reiseleistung. Hiervon ausgenommen sind gesetzliche oder vertragliche Zurückbehaltungsrechte des Teilnehmers.
Die Zahlung hat ausschließlich in Euro zu erfolgen.
Zahlungen aus dem Ausland haben gebühren- und spesenfrei für Franzi Junker zu erfolgen.
Bei den Veranstaltungen erfolgt die Abrechnung in der Regel nach der Margenbesteuerung gemäß § 25 UStG. Dies bedeutet, dass in der Abrechnung die Umsatzsteuer nicht gesondert ausgewiesen wird. Bei dem ausgewiesenen Reisepreis handelt es sich somit um einen Bruttobetrag. Franzi Junker weist darauf hin, dass in diesem Fall ein Vorsteuerabzug aufgrund der Margenbesteuerung nicht möglich ist.
Der Teilnehmer bzw. Zahlungspflichtige kommt ohne Mahnung in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet. Dies gilt gegenüber Verbrauchern nur, wenn diese hierauf in der Rechnung oder Zahlungsaufstellung gesondert hingewiesen wurden.
Für im vertraglichen Leistungsumfang nicht enthaltene Kosten für Zusatz- und Nebenleistungen, insbesondere örtliche Transfers, Zusatzübernachtungen des Teilnehmers, Übernachtungen von Begleitpersonen, Konsum von Speisen und Getränken, telegrafische oder telefonische Reservierungen oder Anfragen und sonstige Kosten gilt:
Franzi Junker wird solche Kosten, ohne dass hierauf ein Rechtsanspruch besteht nach Vereinbarung gegenüber den Leistungserbringern verauslagen.
Franzi Junker stellt diese Kosten im Wege eines Aufwendungsersatzanspruchs nach Veranstaltungsende als Bestandteil der Gesamtabrechnung in Rechnung.
Franzi Junker ist nicht verpflichtet, die Rechnungen der jeweiligen Leistungserbringer nach Grund und Höhe der Forderung zu überprüfen.
Der Teilnehmer kann dem Aufwendungsersatzanspruch von Franzi Junker keine Einwendungen aus seinem Vertragsverhältnis mit dem Leistungserbringer, insbesondere keine Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche sowie Einwendungen zu Grund und Höhe des Anspruchs entgegenhalten. Es besteht diesbezüglich kein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht gegenüber dem Aufwendungsersatzanspruch und den sonstigen Zahlungsforderungen von Franzi Junker.
Geht die Zahlung nicht fristgerecht und vollständig bei Franzi Junker ein und wird auch innerhalb einer Mahnung gesetzten Frist nicht bezahlt, kann Franzi Junker vom Vertrag zurücktreten und die unter Ziff. 7.3. (Stornokosten) genannten Ausfallpauschalen geltend machen, wenn Franzi Junker bereit und in der Lage gewesen ist, die Veranstaltung abzuhalten und die Mindest-teilnehmerzahl erreicht worden wäre. Ein Anspruch auf die Teilnahme zu einem alternativen Termin besteht nicht.
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4. Art der Veranstaltungen, Voraussetzungen der Teilnahme
Die Art der Veranstaltung entspricht der Beschreibung, welche an den Teilnehmer vor Unterzeichnung der Anmeldung gesendet wurde.
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5. Transportleistungen von/zum Veranstaltungsort, Leistungsänderungen
Bei sämtlichen Leistungen der Veranstaltungen von Drive Vision sind grundsätzlich keine Transportleistungen vom Wohn-/Geschäftssitz oder von sonstigem Aufenthaltsort des Kunden zum Veranstaltungsort und zurück beinhaltet.
Franzi Junker wird bezüglich der in Ziff. 5.1 bezeichneten Transportleistungen auch nicht als Reisevermittler tätig.
Änderungen von Vertragsleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrags, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von Franzi Junker nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Veranstaltung nicht beeinträchtigen.
Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
Franzi Junker ist verpflichtet, den Teilnehmer über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren.
Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Vertragsleistung nach Vertragsschluss ist der Teilnehmer berechtigt, unentgeltlich vom Vertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Veranstaltung zu verlangen, wenn Franzi Junker in der Lage ist, eine solche Teilnahme ohne Mehrpreis für den Teilnehmer aus seinem Angebot anzubieten. Der Teilnehmer hat diese Rechte unverzüglich nach Erklärung von Franzi Junker über die Änderung der Vertragsleistung oder die Absage der Veranstaltung gegenüber Franzi Junker geltend zu machen.
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6. Rücktritt durch den Teilnehmer vor Veranstaltungsbeginn / Stornokosten
Der Teilnehmer kann jederzeit vor Veranstaltungsbeginn vom Vertrag über die Teilnahme an der Veranstaltung zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber Franzi Junker oder deren mit der Abwicklung beauftragten Agentur unter der in diesen Bedingungen angegebenen Anschrift zu erklären. Dem Teilnehmer wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich und in nachweisbarer Form (Einschreiben mit Rückschein, Telefax mit Sendebericht) zu erklären. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Franzi Junker.
Tritt der Teilnehmer vor Veranstaltungsbeginn zurück oder tritt er die Veranstaltung nicht an, so verliert Franzi Junker den Anspruch auf den Teilnahmepreis. Stattdessen kann Franzi Junker, soweit der Rücktritt nicht von Franzi Junker zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Vorkehrungen und ihre Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Teilnahmepreis verlangen.
Franzi Junker hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d.h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Veranstaltungsbeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Teilnahmepreis pauschaliert und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendung und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Vertragsleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Teilnehmers wie folgt berechnet:
Bis 31 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50 %
Vom 30. Tag bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn 80 %
Vom 13. Tag bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn 95 %
Innerhalb der letzten 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen 100 %
Dem Teilnehmer ist es gestattet, Franzi Junker nachzuweisen, dass ihm tatsächlich keine oder geringere Kosten als die geltend gemachte Kostenpauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Kunde nur zur Bezahlung der tatsächlich angefallenen Kosten verpflichtet.
Franzi Junker behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit Franzi Junkernachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. Macht Franzi Junker einen solchen Anspruch geltend, so ist Franzi Junker verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung etwaiger ersparter Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
Dem Teilnehmer bleibt es unbenommen, anstelle eines Rücktritts zu verlangen, dass statt ihm ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintritt.
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8. Umbuchungen
Ein Anspruch des Teilnehmers nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Veranstaltungstermins, des Veranstaltungsorts, der Unterkunft oder sonstiger Leistungen und Leistungsdaten (Umbuchung) besteht nicht. Ist eine Umbuchung möglich, so kann diese auf Wunsch des Teilnehmers in Absprache mit Franzi Junker kostenfrei vorgenommen werden.
Umbuchungswünsche des Teilnehmers, die später erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Vertrag gemäß Ziff. 7. zu den dort festgelegten Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungs-wünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.
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9. Nicht in Anspruch genommene Leistung
​Nimmt der Teilnehmer einzelne Vertragsleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z.B. wegen vorzeitigen Abbruchs der Teilnahme, früherer Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen, jeweils nicht von Franzi Junker zu vertreten), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Teilnahmepreises. Franzi Junker wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
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10. Allgemeine Obliegenheiten des Teilnehmers
An- und Abreise sind von den Teilnehmern selbst zu organisieren und finanziell zu tragen, es sei denn Franzi Junker übernimmt dies vertraglich.
Der Empfänger der Veranstaltungsdokumente ist verpflichtet, seine empfangenen Unterlagen auf die Richtigkeit der Ausstellung (Name, Adresse, Veranstaltungsdaten, Reiseziel) und die Vollständigkeit zu überprüfen und Franzi Junker Fehler unverzüglich anzuzeigen.
Der Teilnehmer ist verpflichtet, auftretende Mängel und Störungen der vertraglichen Leistungen unverzüglich den örtlichen Beauftragten von Franzi Junker anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen.
Über die Person, die Erreichbarkeit und die Kommunikationsdaten der örtlichen Beauftragten vonFranzi Junker wird der Teilnehmer spätestens mit der Übersendung der Veranstaltungsdaten informiert.
Ist nach den vertraglichen Vereinbarungen insgesamt oder bei bestimmten Veranstaltungsteilen eine Betreuung durch einen örtlichen Beauftragten nicht geschuldet, so ist der Teilnehmer verpflichtet, Mängel unverzüglich direkt gegenüber Franzi Junker unter der nachstehend angegebenen Anschrift anzuzeigen.
Ansprüche des Teilnehmers entfallen nur dann nicht, wenn die dem Teilnehmer obliegende Rüge unverschuldet bleibt.
Örtliche Beauftragte, Agenturen und Mitarbeiter von Leistungsträgern sind nicht befugt und von Franzi Junker nicht bevollmächtigt, Mängel zu bestätigen oder Ansprüche gegen Franzi Junker geltend zu machen.
Wird die Veranstaltung infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, so kann der Teilnehmer den Vertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Veranstaltung infolge eines solchen Mangels aus wichtigem Grund, nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn Franzi Junker oder, soweit vorhanden und vertraglich als Ansprechpartner vereinbart, seinem Beauftragten eine ihnen vom Teilnehmer bestimmte angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von Franzi Junker oder seinem Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrags durch ein besonderes Interesse des Teilnehmers gerechtfertigt wird.
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11. Beschränkung der Haftung
Bei Reiseveranstaltungen, bei denen Franzi Junker verpflichtet ist, dem Teilnehmer eine Gesamtheit von Reiseleistungen i.S.d. § 651 a BGB zu erbringen gelten folgende Beschränkungen:
Die Haftung von Franzi Junker für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit des Teilnehmers sowie Ansprüchen wegen Verletzung von Kardinalpflichten, d.h. von Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrags ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist. Insoweit haftet Franzi Junker für jeden Grad des Verschuldens.
Soweit Franzi Junker für sonstige Schäden aufgrund des Reisevertrags haftet, ist die Haftung auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch dann, wenn der Eintritt des Schadens durch Verschulden eines Leistungsträgers verursacht wurde.
Die Haftung von Franzi Junker ist insgesamt ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhender gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist.
Für alle Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet Franzi Junker jeweils je Reisenden und Reise bei Sachschäden bis EUR 4.100,00 bzw. bis zur Höhe des dreifachen Reisepreises, wenn dieser EUR 4.100,00 übersteigt.
Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Reisenden beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit Entstehung des Anspruchs.
Franzi Junker haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Ausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Teilnehmer erkennbar nicht Bestandteil der Vertragsleistungen von Franzi Junker sind. Franzi Junker haftet jedoch für vertraglich vereinbarte Leistungen, welche die Beförderung des Teilnehmers während der Veranstaltung beinhalten, wenn und insoweit bei Fremdleistungen für einen Schaden des Teilnehmers die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von Franzi Junker ursächlich geworden ist.
Franzi Junker stellt ein ganzheitliches Hygienekonzept zum Infektionsschutz im Rahmen der angebotenen Veranstaltungen zur Verfügung und überwacht dieses auf seine ständige Einhaltung. Die individuelle Verantwortung zum Schutz vor Infektionen und zur Einhaltung der behördlichen Vorgaben diesbezüglich liegt beim Teilnehmer. Drive Vision haftet nicht für gesundheitliche oder wirtschaftliche Folgeerscheinungen im Zusammenhang COVID-19 oder anderen Infektionen während einer gebuchten Veranstaltung.
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12. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche des Teilnehmers nach §§ 651 c – 651 f BGB gegenüber Franzi Junker verjähren nach zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen dem Teilnehmer und Franzi Junker Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Teilnehmer oder Franzi Junker die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert.
Reisevertragliche Gewährleistungsansprüche sind innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber Franzi Junker unter der Adresse von Franzi Junker geltend zu machen. Nach Ablauf dieser einmonatigen Frist kann der Teilnehmer Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert war oder es sich um deliktische Ansprüche handelt.
Nach Ablauf der Frist kann der Teilnehmer Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.
Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Teilnehmers beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
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13. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
Der Teilnehmer ist verpflichtet, sich über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften in den jeweiligen Ländern, in denen die Veranstaltung durchgeführt wird, vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Veranstaltungsantritt zu informieren.
Der Teilnehmer ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Dokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Lasten des Teilnehmers. Dies gilt nicht, wenn Drive Vision schuldhaft nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.
Franzi Junker haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Teilnehmer ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass Franzi Junker eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.
14. Foto-Videoaufnahmen/Kontaktaufnahme
Foto-Videoaufnahmen, die während der Veranstaltung gefertigt werden, dürfen ausschließlich für private Zwecke verwendet werden. Eine kommerzielle Verwendung der Foto-/Videoaufnahmen ist untersagt. Dies gilt insbesondere für die kommerzielle Veröffentlichung in sozialen Netzwerken und Medienplattformen (Blogs, Vlogs, Youtube o.ä.) es sei denn, die Veröffentlichung wurde vorab schriftlich mit dem Franzi Junker abgestimmt.
Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass während der Veranstaltung Fotos und Videos von ihm aufgenommen werden. Er überträgt Franzi Junker die uneingeschränkten Nutzerrechte für das Bild- bzw. Videomaterial und ist ausdrücklich mit der Veröffentlichung der Fotos und Videos auf der Franzi Junker Website, den Franzi Junker Social Media Kanälen und auf evtl. Drucksachen einverstanden. Die Zustimmung kann jederzeit ohne Abgaben von Gründen widerrufen werden.
Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass Franzi Junker mit ihm über die von ihm angegebenen Daten (Telefonnummer, Emailadresse) Kontakt aufnehmen darf zum Zwecke der Übermittlung von weiteren Veranstaltungsangeboten oder zu Werbezwecken. Der Teilnehmer willigt ein, dass diese Daten von Franzi Junker zu Marktforschungs- und Werbezwecken gespeichert werden. Die Datenschutzbestimmungen haben Sie gelesen und akzeptiert. Ihnen ist bekannt, dass Sie Ihre Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen für die Zukunft widerrufen können.
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17. Rechtswahl und Gerichtsstand
Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Teilnehmer und Franzi Junker findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis.
Soweit bei Klagen des Teilnehmers gegen Franzi Junker im Ausland für die Haftung von Franzi Junker dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Teilnehmers, ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
Sofern der Teilnehmer/Vertragspartner Kaufmann ist, ist der Geschäftssitz von Franzi Junker Gerichtsstand; Franzi Junker ist jedoch berechtigt, den Teilnehmer auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
Die vorstehenden Bestimmungen über die Rechtswahl und den Gerichtsstand gelten nicht,
wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Vertrag zwischen dem Teilnehmer und Franzi Junker anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Teilnehmers ergibt oder
wenn und insoweit auf den Vertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Teilnehmer angehört, für den Teilnehmer günstiger sind als die nachfolgenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.
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18. Datenschutz
Die Erhebung und Verarbeitung aller personenbezogenen Daten erfolgt nach den deutschen gesetzlichen Datenschutz-bestimmungen. Es werden nur solche persönlichen Daten erhoben, die zur Abwicklung der Veranstaltung notwendig sind. Alle Mitarbeiter und Partner von Franzi Junker werden zur Verschwiegenheit auf das Datengeheimnis verpflichtet. Eine Datenübermittlung an staatliche Stellen oder Behörden erfolgt nur im Rahmen gültiger Rechtsvorschriften. Der Teilnehmer erklärt sich hiermit einverstanden. Wir verweisen auf unsere Datenschutzerklärung unter www.franzijunker.de/datenschutz.
Sind Sie Steuerpflichtiger im Sinne des § 37b EStG und beziehen unsere Leistungen, um damit eine Zuwendung im Sinne des § 37b Abs. 1 S. 1 EStG auszuführen, oder sind Sie in Deutschland steuerpflichtig und haben eine Zuwendung im Sinne dieser Vorschrift erhalten, so prüfen Sie die Möglichkeit zur pauschalen Versteuerung nach § 37b EStG. Anderenfalls ist der geldwerte Vorteil aus dieser Zuwendung individuell zu versteuern.
Veranstalter, Vertragspartner des Teilnehmers und, soweit vorstehend auf Franzi Junker als Adressaten verwiesen wird, ist:
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Franzi Junker
Die Waide 15
77746 Schutterwald
